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Medizinethische Materialien
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| Heft 64: Sass, Hans-Martin: Brain Life Criteria and Abortion: Kriterien des Hirnlebens und Schwangerschaftsabbruch. 1991 | | Die kontroversen Diskussionen um den Schwangerschaftsabbruch sind eine Bewährungsprobe der modernen Verantwortungsgesellschaft; zwischen den Gegnern und Anhängern des Schwangerschaftsabbruchs gibt es kaum eine Kommunikation. In diesem Beitrag wird eine mittlere konsensfähige Position vorgestellt, die starke Wurzeln in der abendländischen Tradition hat, der Schwangeren eine vom Gesetzgeber nicht aufhebbare Verantwortung zuspricht und auf der sich Gegner und Befürworter des Schwangerschaftsabbruchs treffen können. Diese Position schlägt vor, zusätzlich zu den ethisch und medizinisch akzeptierten Kriterien des Hirntodes am Lebensende Kriterien des Hirnlebens am Lebensanfang rechtlich und gesellschaftlich konsensfähig zu machen. Vom Beginn des Hirnlebens an bis zum Eintritt des Hirntodes genießt das menschliche Leben den vollen vom Grundgesetz garantierten ethischen Respekt und rechtlichen Schutz. Die rechtliche und ethische Konsensbildung über biomedizinische Kriterien von Hirnleben und Hirntod muß dem Stand der medizinischen Forschung entsprechen. Eine konservative Interpretation der fetalen Neuromaturation und des Endes der Hirntätigkeit legt nahe, vom ersten Moment neokortikaler Synapsenbildung am Ende der 10. Schwangerschaftswoche an bis zum irreversiblen Ende der Hirntätigkeit dem menschlichen Leben den vollen rechtlichen des Grundgesetzes und der Rechtsordnung zu geben. Ein Schwangerschaftsabbruch vor der 10. Woche kann nur von der Schwangeren verantwortet werden. Bei der Entscheidung hat die Schwangere das Recht auf Beratung; Minderjährige sind zur Beratung verpflichtet. Der Staat hat eine Fürsorgepflicht dahingehend, daß es nicht aus Gründen der Nichtverfügbarkeit von Mitteln der Empfängnisverhütung oder aus sozialen Gründen zu Entscheidungen zum Schwangerschaftsabbruch kommt; er hat aber kein Recht sich angesichts unterschiedlich begründeter ethischer Bewertungen des frühen menschlichen Embryo in die Verantwortungskompetenz von Schwangeren einzumischen.
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