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Medizinethische Materialien
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| Heft 80: Schara, Joachim: Patientenaufklärung vor Krebsschmerztherapie. Juni 1993 | | Rechtlich und ethisch ist die Aufklärung des Krebspatienten vor Beginn einer chemotherapeutischen Behandlung unerläßlich. Die Information muß die Risiken von Behandlung, Verzicht auf Behandlung und Behandlungsalternativen und die Sicherheitsaufklärung, d.h. die Aufklärung hber die Risiken bei vorzeitigem Abbruch oder Nicht-Compliance innerhalb der Behandlung, einschließen. Die Mitteilung einer infausten Prognose liegt im Ermessen des Arztes; sie muß erfolgen, wenn der Patient die Behandlung verweigert. Der Patient hat jedoch das Recht auf Behandlungsverweigerung auch nach einer Totalaufklärung. Dies ist ein überarbeiteter Vorabdruck der demnächst erscheinenden 2. Auflage von "Krebsschmerztherapie und Patientenaufklärung", hg. Hankemeier, Bowdler, Zech, im Springer Verlag.
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