|
|
|
|
|
Über das Zentrum | Veröffentlichungen | Dokumente & Links | Kontakt |
|
|
|
|
|
>> Home >> Veröffentlichungen >> Medizinethische Materialien
Medizinethische Materialien
|
|
|
|
|
| Heft 162: Strätling, Meinolfus u.a.: Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung in Deutschland. Eine interdisziplinäre Analyse rechts- und gesellschaftpolitischer Gestaltungsspielräume im Spannungsfeld zwischen ärztlicher und sozialer Fürsorge, Respekt vor der Selbstbestimmung des Patienten, Schadensvermeidung und Lebensschutz. Juni 2005 | | Die Diskussion in Deutschland über eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen und „medizinischen Entscheidungen am Lebensende“ ist geprägt von einer Vielzahl von Wissensdefiziten. Vor diesem Hintergrund stellt das interdisziplinäre Autorenteam hier eine wissenschaftlich fundierte Analyse zur Verfügung. Darin werden insbesondere die tatsächlich bestehenden rechts- und gesellschaftspolitischen Gestaltungsspielräume zu diesen Fragen im Spannungsfeld zwischen ärztlicher und sozialer Fürsorge, Respekt vor der Selbstbestimmung des Patienten, Schadensvermeidung und Lebensschutz untersucht. Hierzu treffen die Autoren zunächst eine Reihe grundsätzlicher Klarstellungen zu „Entscheidungen am Lebensende“. Das besonders relevante Spannungsverhältnis zwischen Autonomie und Fürsorge wird ebenfalls erörtert. Eine Vielzahl empirischer Erkenntnisse aus den Bereichen der Medizin, der Medizinethik, den Sozialwissenschaften und der Rechtstatsachenforschung werden referiert sowie einige philosophische Konzeptionen kritisch hinterfragt. Dabei lässt sich eindrucksvoll belegen, dass die breiten Mehrheiten von Ärzten, Pflegenden, betroffenen Patienten, Angehörigen, Stellvertretern und der Gesamtbevölkerung übereinstimmend Patientenverfügungen befürworten und die medizinisch-ethisch anerkannten Rationalen von „Entscheidungen am Lebensende“ bejahen. Einvernehmlich würden sie eine möglichst „liberale“ Regelung dieser Fragen durch den Gesetzgeber begrüßen, wie sie z.B. durch das Bundesjustizministerium vorgeschlagen worden ist sowie der derzeit bereits gültigen Rechtslage entspricht. Dem gegenüber verkennen viele der derzeit erhobenen Einwände gegen entsprechende Klarstellungen durch den Gesetzgeber die tatsächlichen Problemlagen. Eine genauere Fokusierung großer Teile der derzeit geführten Diskussion erscheint geboten.
| |
|
|
|
|
|